Ein Käufer ist bei einer Garantie bzw. Gewährleistungs beanspruchung dazu verpflichtet nachzuweisen das er das Produkt xy beim Händler zw gekauft hat.
Das heist du musst bei deiner Graka nachweisen:
Seriennummer, Das Produkt selbst, Den Kaufbeleg (d.h. die Rechnung wo der Name des Händlers + Das Produkt was du kaufst angeführt ist)
Auf welcher gesetzlichen Grundlage beziehst du deine Aussage?
Der Kaufbeleg/Kassenbon müsste als Kaufbeleg ausreichen. Wenn du beim Media Markt, Saturn, Aldi oder Lidl einen PC, NB oder Komponenten kaufst, steht da
nie eine Seriennummer drauf. EDIT: Auf dem Kassenbeleg!
Falls du in deinem Fall aus welchen Gründen auch immer das Warranty Seal runterlöst wo die SN draufsteht, erlischt sofort deine Garantie. Das ist kein schlechter Kundensupport, sondern einfach nur das recht das sich MSi, bzw. dessen Distributoren nehmen.
Warum? Ganz einfach, MSI ist einer der Distributoren von AMD(ATI), wenn du jetz zu einem AMD(ATI) Händler gehst und dir keine Graka der Marke Sapphire, ASUS etc. kaufst sondern genau eine MSI Radeon Hawk.... dann hast du DIESE erworben.
Dein Händler tut sich jetz schwer diese als MSI Radeon.... zu erkennen, denn es könnte ja auch eine teurere/billigere ASUS Radeon Hawk sein wenn die SN fehlt. Ohne Seriennummer (Die sich am Warranty Seal befindet) ist die Marke nicht nachzuweisen bzw. klar zu erkennen. Deswegen hast du KEINEN BEWEIS TROTZ RECHNUNG das du diese Karte beim Händler xy gekauft hast.
Hier frage ich auch nochmal nach dem gesetzlichen Grundsatz!
Es handelt sich hierbei um kein Siegel, sondern um einen Aufkleber mit einer Nummer.
Hier muss erst einmal beweisen werden, ob der Aufkleber bei der Auslieferung drauf war.
Und wo steht geschrieben, das der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Aufkleber entfernt wird?
Beim NB darf man auch das Siegel brechen, ohne eine Beeinträchtigung der gesetzlichen Gewährleistung, das wird hier nur zu oft kommuniziert.
Und dann stellt sich immer noch die Frage, wurde der Endverbraucher dahin gehend ausreichend informiert.
Somit ziehst du hier Juristisch den Kürzeren da kann dir der beste Rechtsanwalt nicht helfen, und MSI Produkte sind nicht schlecht und sie produzieren auch keien \"arglistig verschwiegene Mängel\" wie es Betriebswirtschafltich genannt wird.
Dahingehend sind wir verschiedener Meinung, aber ich bin wirklich gespannt, wie die Sache Schlussendlich[/quote] ausgeht.
In deinem Fall kannst du nichts tun, Pickerl weg Garantie weg. Die ganze aufruhr die du hier verbreitest bringt dir nichts, klar ist man sauer aber in diesem Fall bist du zu 100% selbst schuld. Denn MSI und der Verkäufer haben das Warranty Seal nicht runtergelöst, das müsstest du ihnen nachweisen können, und da deine Probleme erst 2 Monate nach dem Kauf aufgetreten sind, hast du wieder die PFLICHT NACHZUWEISEN das die Karte VOR DEM KAUF schon einen Mangel hast. Das wird dir als Laie nicht gelingen ;D
Und mir dieser Aussage schießt du dich leider selber ab!
In der gesetzlichen Gewährleistungsfrist besteht seit 01.01.2002 in den ersten 6 Monaten eine Beweisumkehrpflicht!
Somit muss der Händler beweisen, das der Sachmangel (auch verdeckter Sachmangel) bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Somit ist der Verkäufer in der Beweispflicht! BGB §476
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.htmlLG
Roland