Original von Keruskerfürst
Außerdem ist der Kaufvertrag bei defekter Ware von vornhinein rechtsungültig.
Was auserdem noch quatsch ist. Ausschlaggebend ist was im Kaufvertrag steht.
Vertragsfreiheit nach BGB!
Aber das würde hier glaub ich zu weit gehen.
Hier gehts ja um Computer und nicht um Rechtsberatung.
Also stehen wir wieder am Anfang mit dem Hinweis.
MSI Anschreiben, Sachlage schildern und gut. Entweder sie sind so kulant (musst ggf auch bischen rumheulen wie fies der Händler doch zu dir war, nach dem Moto: Klappern gehört zum Handwerk

)
und sie tauschen dir das Board um oder sie machen es halt nicht.
Rechtlich verpflichtet sind sie dazu nicht da es zwar ihr Produkt ist aber sie kein Vertragsverhältniss mit dir haben sondern du mit dem Händler. Anderst würde es aussehen wenn der Händler im Namen von MSI verkaufen würde dann wäre er \"nur\" ein Verichtungsgehilfe ... aber so dumm ist glaub ich keine der Firmen rum um die IT Branche

=)