Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten tatsächlich beim Händler.
Bei mechanischen Schäden, die so nicht durch Transport entstanden sein können, liegt das allerdings nahe eine falsche Benutzung anzunehmen. :D
Wenn man sagen könnte (keine Ahung ob das hier technisch möglich ist), daß solche kleinen Kratzer über Wochen unbemerkt bleiben können, dann kann man behaupten, die wären bei Kauf schon da gewesen. Der Händler wird das Gegenteil kaum beweisen können.
Was aber nicht heißen muß, daß der Händler dann sofort einlenkt. Der kann auch drauf spekulieren, daß Du bei der kleinen Summe keinen Anwalt einschaltest. Letztendlich muß man dann wissen, wie weit man das treiben will. Chancen bestehen in den ersten 6 Monaten sicher.