Sorry, aber da muss ich mich nun auch mal einmischen.
1. hast du die Karte überhaupt in einem anderen System getestet? Denn dazu hast du nichts weiter geschrieben. Du schreibst selber, dass du davon AUSGEHST, dass es an der Grafikkarte liegt. Es kann aber z.B. auch an der Stromversorgung dieser liegen oder an der Anbindung zum Mainboard oder oder oder...
2. MSI ist
NICHT dein Vertragspartner, das ist ausschließlich dein Händler, also Alternate. Alles hätte über Alternate gehen müssen, nicht über MSI, das war deine eigene Wahl.
Siehe MSI Garantiebestimmungen:
Die Garantieabwicklung erfolgt über den Händler bei dem Sie das Produkt gekauft haben oder einem anderen Fachhändler der MSI Produkte verkauft und unsere Serviceleistungen nutzt. 3. ich zitiere mal §439 BGB - Einzelnormen
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Da steht nicht, das du auf eine NEUE Ware bestehen kannst, die Ware muss nur mangelfrei sein ! Und auch hier ist Alternate wieder dein Ansprechpartner, nicht MSI.
4. Du schreibst, dass du Anfang 2021 die Karte gekauft hast. Du bist also nach § 477 BGB in der Beweislastumkehr (6 Monate waren es 2021 noch, ab dem 1.1.2022 sind es 12 Monate) und musst beweisen, dass der Fehler bereits am Kaufvertrag existierte.
Dein Anwalt wird dir auch sagen, dass du dich 2x an Alternate hättest wenden müssen und dann hättest du Anspruch auf eine Ersatzleistung, sofern der gleiche Schaden nach dem 2. mal nicht repariert werden konnte. Und das du die Lieferung einer mangelfreien Grafikkarte abgelehnt hast, ist auch ehr dein Problem, nicht das von MSI oder Alternate... denn nur du DENKST, das sie kaputt ist, weil sie "nur"
refurbished ist.
Und hier noch etwas Leselektüre:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057Und hetze nicht so gegen MSI, denn die handeln in deinem Fall rein aus Kulanz und aus freien Stücken !