Mal ganz ehrlich das würden wir doch nicht anders machen, wenn wir das Geld gutgeschrieben bekommen dann würde jeder von uns versuchen das Notebook so teuer es geht zu verkaufen!
Ja ... Aber WIR haben (vermutlich) auch einen rechtlichen Anspruch wegen Fehlens einer zugesagten Eigenschaft... Net umgekehrt...
Da MSI uns Fristen setzt werde ich nun meinem Händler gegenüber auch eine Frist setzen müssen... Muss Morgen ein Einschreiben lossenden - Fax geht eventuell auch noch...
Wir haben (vermutlich) einen Anspruch auf Mangelbehebung... Mangelbehebung darf UNS gar nix kosten... Geht nicht laut MSI... Also haben wir einen Anspruch auf Minderung um diesen Mangel zu kompensieren !Was wir dann mit dem alten NB Anfangen ist gaanz allein unsere Sache...Aus meiner Sicht muss es so laufen....
Restwert Notebook + Wiedergutmachung/Minderung + Aufzahlung = Neues Gerät
Und diese Wiedergutmachung/Minderung sieht mir aktuell teilweise sehr nach +/- 0 aus.... Speziell wenn ich eben bedenke dass MSI intern sicher KEINE 2200 Euro für ein GT72 zahlt...Alternativ:
MSI oder der Händler zahlt uns Minderung - wir verkaufen eben selbst und kaufen uns ein neues Gerät... Ob es wieder ein MSI und/oder der selbe Händler wird haben die selbst mit ihrem Verhalten in der Hand...
Wenn MSI jetzt aber auch noch daran verdienen würde, würde das meinem Gerechtigkeitsempfinden ziemlich entgegen laufen... Auf jeden Fall mal solange ich noch deutlich mehr Zahle als für ein MXM Modul abzüglich des Erlöses für mein Altes dass ich dann ja hätte verkaufen können...